Die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern haben im Anschluss an die 96. JuMiKo den bayerischen Initiativvorschlag zur Absenkung des Rechtsdienstleistungsgesetzes scharf kritisiert. Sie heben hervor, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Dienstleister nicht unabhängig handeln können und Mandanten berechtigte Risiken verheimlichen könnten. Das geltende RDG stellt durch berufsrechtliche Pflichten sicher, dass Anwältinnen und Anwälte objektiv und transparent agieren. Die Kammern appellieren an Bund und Länder, den bestehenden Schutzrahmen unverändert zu belassen. unbedingt.
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Bundesweite Positionierung: BRAK und Kammern lehnen Bayerischen RDG-Vorschlag ab
Die 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bot den Anlass für die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Bedeutung des bestehenden Rechtsdienstleistungsgesetzes zu bekräftigen. Zahlreiche Stellungnahmen auf Landesebene untermauern ihre Kritik am bayerischen Vorschlag, der ihrer Meinung nach die freie und unabhängige anwaltliche Beratung einschränkt. Im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Wahrung berufsrechtlicher Integrität fordern sie eine konsequente Zurückweisung dieses Gesetzesentwurfs. Sie drängen eindringlich darauf, den Vorschlag abzulehnen.
Deckungszusagen verzögern sich durch Versichererinteressen und anwaltliche Interventionen erheblich
Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Dienstleister optimieren ihre wirtschaftlichen Kennzahlen, indem sie Kosten senken und Erträge maximieren. Diese Ausrichtung bedingt Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten oft unzureichend kommuniziert werden. Regelmäßige Nachfragen sind erforderlich, damit zugesagte Deckungsleistungen verbindlich bestätigt werden. Dieser zusätzliche Aufwand beeinträchtigt den Zugang zum Rechtsschutz und schwächt die Verlässlichkeit des Systems. Er zeigt, dass nur eine berufsrechtlich unabhängige anwaltliche Beratung Mandanten effektiv schützen kann und Verbraucherschutz transparent und verlässlich gestaltet.
Anwaltskanzlei vs. Versichererberatung: Unabhängigkeit statt wirtschaftlicher Einflussnahme sichert Qualität
Versicherer, die direkt rechtliche Unterstützung anbieten, setzen Mandanten oft wirtschaftlich motivierten Entscheidungen aus, die zu Leistungsverweigerungen führen können. Ohne unparteiische Instanz entzieht sich der Ratsucher kritischer Prüfung und wirksamer Gegenwehr. Mit der Einschaltung unabhängiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist hingegen eine vollständig interessenorientierte Beratung gegeben. Dank berufsrechtlicher Sicherungen erfolgt die Mandatsbearbeitung objektiv und verantwortungsbewusst. Damit bleibt der Zugang zu Rechtsschutz transparent, verlässlich, kostengünstig und ohne Hürden.
Unabhängigkeit der Anwälte im RDG durch berufsrechtliche Regelungen gewährleistet
Im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterliegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verbindlichen berufsrechtlichen Normen, die ihre Unabhängigkeit schützen, die Schweigepflicht garantieren und Interessenkonflikte verbieten. Diese gesetzlichen Bestimmungen schaffen Vertrauen und Transparenz und bilden die Grundlage für eine erstklassige Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer Beratung, die ausschließlich ihrem Interesse dient. Rechtsschutzversicherer als wirtschaftlich orientierte Anbieter verfügen nicht über vergleichbare berufsrechtliche Auflagen, wodurch wirtschaftliche Erwägungen in die Beratung einfließen können.
Bayerischer Vorstoß: Wessels warnt vor Mandantenschädlichen Folgen für Ratsucher
Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bezeichnet den bayerischen Gesetzentwurf als willkommene Geste für die Rechtsschutzversicherer zum Schaden der Mandanten. Er weist nachdrücklich darauf hin, dass eine rein organisatorische Trennung innerhalb der Versicherer Interessenkonflikte nicht verhindert und lediglich den Schein von Unabhängigkeit aufrechterhält. Wessels fordert die Justizminister von Bund und Ländern auf, sich eindeutig gegen diese Änderung zu positionieren und die rechtsuchenden Bürger zu schützen.
Berufsrechtliche Sicherheit durch RDG-Verteidigung der BRAK stärkt Verbraucherrechte deutlich
Die unermüdliche Verteidigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch die Bundesrechtsanwaltskammer erhält die Unabhängigkeit der Rechtevertretung. Ratsucher sichern sich professionelle, nachvollziehbare Beratung unter klaren berufsrechtlichen Vorgaben, die einen wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten. Die gesetzlichen Normen verhindern Interessenkonflikte, schützen Mandantenrechte und ermöglichen einen barrierearmen Zugang zu juristischer Expertise. Diese Initiative festigt nachhaltig das Vertrauen in das Rechtssystem, fördert Transparenz und garantiert eine faire und unabhängige Mandantenvertretung.

