Die Diskussion über eine verpflichtende Elementarschadendeckung in der deutschen Wohngebäudeversicherung erfährt aktuell großen Zuspruch: 62 Prozent der Deutschen sprechen sich laut Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK dafür aus, nur 25 Prozent sind dagegen. Die DEVK bietet seit 2011 ein Opt-out-Modell, bei dem Elementarschäden automatisch einbezogen werden. GDV und Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag die Einführung einer Pflichtdeckung gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch festgelegt, um Schutzlücken zu schließen.
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GDV fordert integriertes Gesamtkonzept mit Prävention, Risikobetrachtung gegen Elementarschäden
Angesichts schmelzenden Schnees und steigender Pegelstände sehen Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vor, um Hochwasserschäden zu mindern. Bisher existieren jedoch keine finalen Gesetzesentwürfe und verbindlichen Einführungsfristen. Eine repräsentative Umfrage des Instituts Civey im Auftrag der DEVK ergab, dass 62% der Deutschen diesen verpflichtenden Schutz begrüßen und nur 25% ablehnen. Besonders groß ist die Zustimmung mit 72% unter Immobilieneigentümern. Weitere rechtliche Klärung zu Prämienhöhe, Ausnahmen und Laufzeiten wird erwartet.
Gesetzliche Pflichtversicherung könnte Versorgungslücke gegen Naturgefahren in Wohngebäudeversicherung schließen
Wohngebäudeversicherungen bieten in der Regel Basisschutz bei Sturm- und Hagelschäden, während Elementargefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen nicht abgedeckt sind. Um sich gegen diese Gefahren abzusichern, muss eine separate Elementarschadendeckung abgeschlossen werden. Laut DEVK-Studie verfügen 71 Prozent der Eigentümer über dieses Zusatzangebot. GDV-Zahlen für 2024 geben jedoch nur einen Deckungsgrad von 57 Prozent an. Diese klare Diskrepanz zeigt, dass viele Immobilien einer wesentlichen Risikoabsicherung entbehren und Handlungsbedarf besteht dringend sofort jetzt.
Nationale Pflichtdeckung für Wohnhäuser gegen Elementarschäden verzögert sich derzeit
Der Koalitionsvertrag schreibt künftig verbindlich vor, dass sämtliche Wohngebäude über die Wohngebäudeversicherung obligatorisch gegen Elementarschäden abgesichert werden, um Eigentümer vor existenzbedrohenden Unwetterschäden wie Überschwemmungen, Starkregen und Erdrutsch zu schützen. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag reagierte die Bundesregierung lediglich mit der Information, ein Opt-out-Modell werde geprüft. Konkrete Fristen, detaillierte Ausschlussbedingungen und ein klarer Stichtag für die Umsetzung fehlen weiterhin.
DEVK-Kundenquote übersteigt seit 2011 dank automatischer Elementardeckungsangebotspflicht deutlich Branchenschnitt
Seit der Einführung der Angebotspflicht im Jahr 2011 inkludiert die DEVK in jedem neuen Vertrag ihrer Wohngebäudeversicherung automatisch eine Elementarversicherung, die nur durch ausdrückliche Abwahl der Kundin oder des Kunden aus dem Vertrag entfernt wird. Dr. Michael Zons, Vorstandsmitglied der DEVK, betont, dass auf diese Weise unvorhersehbare Kostenrisiken bei Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch vermieden werden und eine Neugeschäftsquote von 67 Prozent die hohe Akzeptanz des Vorsorgemodells dokumentiert sowie langfristige Sicherheit.
Umfrage zeigt 27 Prozent risikolos wähnende Deutsche ohne Elementardeckung
Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass mehr als 27 Prozent der Deutschen keinen Schutz gegen Elementarschäden in ihrer Versicherungsgrundausstattung haben. 41 Prozent dieser Bevölkerungsschicht halten ihre Wohnlage für risikoarm und verzichten deshalb auf eine Zusatzpolice. 32 Prozent sehen in diesem Bereich ausschließlich die Verantwortung der Immobilieneigentümer. Unter allen Haus- und Wohnungseigentümern bleibt knapp jeder siebte ohne eine entsprechende Elementarschadenabsicherung. Diese Lücke im Versicherungsschutz kann im Fall einer Naturkatastrophe zu finanziellen und Existenzverlust führen.
Nachhaltiges Schutzkonzept kombiniert Datenanalyse, Beratung und bundesweite gesetzliche Vorgaben
Der GDV engagiert sich für eine umfassende Absicherung gegen Elementarschäden, die staatliche Schutzinfrastruktur, eine vorausschauende Bauleitplanung und eine unabhängige Risikoeinschätzung miteinander verknüpft. Die DEVK unterstützt dieses Vorhaben durch fortlaufende Auswertung von Extremwetter- und Schadensdaten, persönliche Beratung zum optimalen Deckungsumfang und prämienbasierte Belohnungen für höhere Schutzstufen. Das im Dezember 2025 veröffentlichte Positionspapier des Branchenverbands legt detailliert Verantwortlichkeiten dar und enthält praxisnahe Handlungsempfehlungen für die weitere Konkretisierung. Es bietet einen gemeinsamen Umsetzungsfahrplan.
Gesamtkonzept aus Prävention und Risikobetrachtung als nachhaltige Elementarschutzlösung empfohlen
Ein verpflichtender Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung ist ein wirksames Instrument, um die finanzielle Sicherheit bei Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche oder Starkregen zu gewährleisten. Er verhindert existenzbedrohende Belastungen und schließt Versorgungslücken. Das Opt-out-Verfahren der DEVK garantiert automatisch Deckung für alle Hausbesitzer, sofern sie nicht aktiv verzichten. Entscheidend sind präzise gesetzliche Vorgaben im Koalitionsvertrag und ein abgestimmtes Konzept für Prävention, Bauplanung und Risikoberücksichtigung, um breite Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen.

