Hausratversicherung schützt gegen Schäden durch Sturm und Feuer

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Eine Mini-Photovoltaikanlage auf dem Balkon zu installieren, wird immer beliebter, da Stromkosten steigen und Nachhaltigkeit an Bedeutung gewinnt. Die gute Nachricht ist, dass keine spezielle Photovoltaikversicherung benötigt wird. Stattdessen reicht oft die bereits vorhandene Hausratversicherung aus, um solche Balkonkraftwerke abzusichern. Dies wurde von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, bestätigt.

Mitversicherung von Balkonkraftwerken in Hausratversicherung jetzt möglich

Umweltbewusste Verbraucher, die eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon installieren möchten, können aufatmen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert, um eine unkomplizierte Mitversicherung von Balkonkraftwerken zu ermöglichen. Kunden, die eine neue Hausratversicherung abschließen und bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder sich eines anschaffen möchten, müssen keine separate Photovoltaikversicherung abschließen. Damit wird der Versicherungsschutz für Mini-Photovoltaikanlagen problemlos gewährleistet.

Besitzer von Balkonkraftwerken sollten ihren Hausratversicherer kontaktieren und ihren bestehenden Vertrag überprüfen, um sicherzustellen, dass das Balkonkraftwerk und der restliche Hausrat ausreichend versichert sind. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, um Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge abzudecken. Anders als bei großen Photovoltaikanlagen auf dem Dach gibt es für Balkonkraftwerke keine separaten Versicherungspolicen.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn ein Modul einer Mini-Solaranlage sich während eines Sturms löst und den Balkon der Nachbarn beschädigt.

Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mieter ihren Mietvertrag sorgfältig auf mögliche Regelungen hin überprüfen. Es wird empfohlen, den Vermieter zu kontaktieren und um die Genehmigung für die Montage des Balkonkraftwerks zu ersuchen. Wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll, ist in den meisten Fällen die Zustimmung des Vermieters notwendig.

Die steuerliche Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen seit Jahresbeginn ist eine wichtige Information für potenzielle Käufer. Neben der Entfall der Mehrwertsteuer beim Kauf gibt es auch verschiedene Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten.

Um eine Solaranlage abzusichern, haben Immobilienbesitzer die Wahl zwischen der Wohngebäudeversicherung und einer eigenständigen Photovoltaikversicherung. Beide Versicherungen bieten umfassenden Schutz vor verschiedenen Schadensszenarien wie Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. Durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens finanziell abgesichert ist und sie keine finanziellen Verluste erleiden.

Mini-Photovoltaikanlagen durch Hausratversicherung geschützt, separate Versicherung nicht erforderlich

  • Mini-Photovoltaikanlagen sind in der Hausratversicherung mitversichert, wodurch eine separate Versicherung nicht notwendig ist
  • Besitzer von Balkonkraftwerken können sich dank der erweiterten Musterbedingungen der Hausratversicherung einfach absichern
  • Mit der Hausratversicherung haben Sie eine Absicherung gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge
  • Über die private Haftpflichtversicherung sind Schäden an Nachbarn durch Mini-Solaranlagen versichert
  • Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mieter ihren Mietvertrag dahingehend überprüfen, dass dies erlaubt ist
  • Seit dem Start des Jahres gibt es steuerliche Förderung für Mini-Photovoltaikanlagen und verschiedene Programme zur finanziellen Unterstützung des Kaufs
  • Um ihre Solaranlage zu schützen, haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit, entweder die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung abzuschließen. Beide Versicherungen bieten umfassenden Schutz gegen Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren

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