Mehr finanzielle Unterstützung für den Hausbau

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Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Erhöhung der Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind, die das Programm nutzen möchten. Diese Grenze wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zudem wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Mehr finanzielle Flexibilität für Familien im Wohnungssektor

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die Einkommensgrenze, die zur Nutzung des Programms berechtigt, wurde für Familien mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR erhöht. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängig sind, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Förderprogramm für Eigentum mit Kindern

Die KfW passt im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung des Wohnungsbaus die Förderbedingungen für den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung an. Es gibt zwei Stufen der Förderung: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung erstreckt sich auf sämtliche Kosten, einschließlich Baukosten, Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die neuen Förderbedingungen treten ab dem 16.10.2023 in Kraft.

Für jeden Antrag auf Förderung kann maximal ein Wohngebäude unterstützt werden. Personen oder Haushalte, die mindestens die Hälfte des Eigenanteils an einem selbstgenutzten Wohngebäude erwerben möchten und mindestens ein minderjähriges Kind haben, können Antragsberechtigte sein. Das Kind darf zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht volljährig sein.

Investitionen in Wohnungsbauprojekte werden vollständig gefördert

Mit der Förderung werden sämtliche Ausgaben für den Bau eines Wohngebäudes zu 100 % abgedeckt. Das umfasst nicht nur die Kosten für das Bauwerk, sondern auch für Planungsleistungen, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Selbst Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, werden gefördert. Die neuen Förderbedingungen treten am 16.10.2023 in Kraft.

Nachhaltiges Bauen wird von der Bundesregierung gefördert

Mit den verbesserten Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ unterstützt die KfW die Realisierung des Eigenheimtraums für Familien. Die erhöhte Einkommensgrenze von 90.000 EUR ermöglicht es Familien, mit einem höheren Jahreseinkommen von den attraktiven Kreditkonditionen zu profitieren und somit den Schritt in die eigene Immobilie zu wagen.

Um Nachhaltigkeit und Energiesparen zu fördern, unterstützt die Bundesregierung den Bau klimafreundlicher Wohngebäude. Familien, die ein neues Zuhause schaffen möchten, können von den verbesserten Förderbedingungen profitieren. Detaillierte Informationen sind auf der Website der KfW erhältlich.

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