Kopfhörer im Straßenverkehr: Bewusste Entscheidung treffen

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Kopfhörer können als Freisprecheinrichtung genutzt werden, um die Bedienung des Smartphones per Sprache zu ermöglichen.

Kopfhörer im Straßenverkehr: GTÜ empfiehlt klare Orientierung

Kopfhörer sollten im Straßenverkehr nur in Ausnahmefällen genutzt werden, um die volle Wahrnehmung der Umgebung zu gewährleisten.

Das Tragen von Kopfhörern mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen im Straßenverkehr kann gefährlich sein, da dadurch wichtige Sondersignale, wie von Feuerwehr, Polizei oder Rettungswagen, nicht gehört werden können. Dies kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen und sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verkehrsteilnehmer sollten daher auf solche Kopfhörer im Mobileinsatz verzichten, um ihre eigene Sicherheit und die anderer zu gewährleisten.

Beim Tragen von Kopfhörern sollten Fußgänger besonders vorsichtig sein, da sie wichtige Umgebungsgeräusche, wie Fahrradklingeln oder herannahende Autos, nur eingeschränkt wahrnehmen können. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, wie E-Autos, E-Scooter und Krafträder mit E-Antrieb, da sie aufgrund ihrer leiseren Fahrgeräusche weniger rechtzeitig wahrgenommen werden. Da solche Fahrzeuge immer häufiger auf den Straßen unterwegs sind, ist erhöhte Vorsicht geboten.

Durch die Verwendung von Kopfhörern als Freisprechanlage kann der Fahrer Telefonate und andere Funktionen seines Smartphones per Sprache steuern, ohne elektronische Geräte aufzunehmen oder zu halten. Dies stellt eine legale Möglichkeit dar, elektronische Geräte im Fahrzeug zu nutzen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen.

Die GTÜ empfiehlt, Kopfhörer im Straßenverkehr generell zu vermeiden, um das Unfallrisiko zu minimieren.

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