Die richterliche Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 12. Mai 2026 macht deutlich, dass die Senec GmbH mit ihrem SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt und das Gerät nicht verkehrsfähig ist. Infolge des Urteils können Betroffene Rückabwicklung des Kaufvertrags, Ersatzlieferung und Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Stärkung der Herstellerhaftung bei Brand- und Explosionsgefahren durch NCA-Zellen fördert den Verbraucherschutz mithilfe eines kostenfreien Senec-Online-Checks von Dr. Stoll & Sauer.
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Senec-Skandal erreicht neue Dimension durch Urteil des Landgerichts Ravensburg
Die Kammer des Landgerichts Ravensburg (Aktenzeichen 4 O 152/25) urteilt am 12. Mai 2026, dass die Senec GmbH gegen § 3 ProdSG verstoßen und den Speicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh trotz erheblicher Gefahren in den Verkehr gebracht hat. Der Speicher gilt als nicht verkehrsfähig und darf nicht vertrieben werden. Infolgedessen hat das Gericht die Schadensersatzpflicht gegenüber Betroffenen für potenzielle Gesundheits- und Körperverletzungen bejaht uneingeschränkt und fristgerecht einzuklagen rechtssicher.
Gericht warnt vor NCA-Zellen im Speicher wegen schwerwiegender Gefahren
Im Prozess führten Experten Nachweise, dass NCA-Zellen im Energiespeicher des Klägers wiederholt Brände und explosionsartige Vorfälle auslösten. Sechs dokumentierte Fälle genügen, um eine Gefahr für Leib und Leben festzustellen. Mit einer Auftretensrate von einem in 21.666 Speichern belegt die Statistik das kritische Risiko. Daraus zog das Gericht das Verbot der weiteren Verbreitung und ordnete eine sofortige Rückrufaktion aller betroffenen Speicher an, um Verbraucher vor Schäden zu schützen.
Gericht sieht weiterhin konkrete Lebensgefahr durch unzureichend gesicherte Senec-Speicher
Im März 2022 fiel bei rund 66.000 Senec-Stromspeichern der Netzanschluss per Fernzugriff aus, wodurch die Geräte automatisch in den Standby-Modus gingen, um potenzielle Gefahren zu unterbinden. Die nachinstallierte Diagnosesoftware SmartGuard wurde in der gerichtlichen Bewertung als ungenügend eingestuft, um die Sicherheitsdefizite zu beheben. Richter interpretierten beide Eingriffe als deutliche Hinweise auf fortbestehende Qualitäts- und Sicherheitsmängel und machten geltend, dass Hersteller ihre Fernwartungs- und Diagnose-Prozesse zukünftig noch gründlicher prüfen müssen.
Staatliche Vorschriften schützen Verbraucher vor unsicheren Energiespeichern nun wirksam
Das Landgericht Ravensburg stützt sein Urteil auf § 3 Abs. 1 und 2 ProdSG sowie § 823 Abs. 2 BGB und definiert das Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz mit unmittelbarer Wirkung. Hersteller sind verpflichtet, bekannte Risiken ihrer Produkte technisch zu beseitigen. Eine Inverkehrbringung unsicherer Erzeugnisse ist folglich rechtswidrig. Verbraucher erhalten klare, einklagbare Schadensersatzansprüche und können Rückabwicklungen oder Preisnachlässe verlangen. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes auf dem technischen Warenmarkt durch verbindliche Herstellerkontrollen.
Einfache Online-Ersteinschätzung stärkt Schadenersatzansprüche von SENEC.Home V3 hybrid duo
Anlagenbetreiber mit SENEC.Home V3 hybrid duo können Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. ProdSG jetzt geltend machen. Anspruchsformen beinhalten volle Rückerstattung des Kaufpreises, Vergütung von entgangener Nutzung oder Kaufpreisminderung. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei online über den Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die digitale Plattform ermöglicht Betroffenen schnellen Zugriff auf fundierte rechtliche Informationen und liefert klare Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise. ohne Vorabzahlungen und ohne physische Anwesenheitspflicht jederzeit kostenlos.
Rechtsprechung wandelt Mängelhaftung praktisch in Sicherheitsgewährleistung für Speicher um
Laut Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt das Urteil des Landgerichts Ravensburg einen Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals dar. Nachdem das LG Schweinfurt primär Sachmängel prüfte, legt Ravensburg nun den Fokus auf Sicherheitsmängel mit möglichem Gefährdungspotenzial für Leib und Leben. Fachanwälte erwarten, dass die Oberlandesgerichte diesen verbraucherfreundlichen Ansatz weiterführen. Hersteller von Energiespeichern müssen sich dementsprechend auf erweiterte Prüfverfahren und verschärfte Haftungspflichten vorbereiten.
Mit seiner Entscheidung macht das Gericht deutlich, dass unsichere Speichersysteme nicht in den Verkehr gelangen dürfen, etabliert strikte Vorgaben für Hersteller und sichert Geschädigten umfassende Ersatzansprüche inklusive Kaufpreiserstattung, Nutzungsausfall und Aufwendungsersatz. Der kostenfreie Senec-Online-Check ermöglicht eine schnelle erste Einschätzung der individuellen rechtlichen Möglichkeiten. Diese juristische Weichenstellung signalisiert der Branche, dass technische Innovationen nur bei lückenloser Produktsicherheit zugelassen werden und sorgt für langfristiges und nachhaltiges Vertrauen der Verbraucher in moderne Batteriespeicher.

