Fördermittel und Ehrenamt vereint gegen unkontrollierte Katzenvermehrung im Land

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Mit 20.000 Euro Förderung durch den Deutschen Tierschutzbund und seinen Landesverband setzt Schleswig-Holstein eine koordinierte Frühjahrsaktion zur Kastration von Straßenkatzen um. Zwischen dem 23. Februar und dem 22. März werden betroffene Tiere kostenlos sterilisiert, mit Mikrochips gekennzeichnet und im FINDEFIX-System erfasst. Diese Maßnahme soll unkontrollierte Vermehrung unterbinden, Tierheime dauerhaft entlasten und das Tierwohl verbessern. Parallel dazu plant das Land für 2024 eine weitreichende Katzenschutzverordnung mit verpflichtender Kastrationspflicht und eine Kennzeichnungspflicht.

Katzenschutzverordnung vorbereitet: Pflichtkastration und Registrierung von Straßenkatzen Schleswig-Holstein bald

Die landesweite Frühjahrsaktion ermöglicht vom 23. Februar bis 22. März in Schleswig-Holstein die kostenlose Kastration von freilebenden Straßenkatzen in bestimmten Gemeinden. Nach dem Eingriff bekommen die Tiere einen Mikrochip und werden umgehend bei FINDEFIX registriert. Anschließend erfolgt die kontrollierte Rückführung an den Fundort. Mit dieser Maßnahme wird gezielt die unkontrollierte Fortpflanzung unterbunden, um dauerhaft das Leiden der Katzen zu vermindern und einen verantwortungsvollen Umgang mit Populationen zu fördern. Darüber hinaus.

Registrierung bei FINDEFIX gewährleistet Überblick über kastrierte Straßenkatzen landesweit

Im vergangenen Jahr wurden über 3.600 frei lebende Katzen in Schleswig-Holstein in Kooperation mit Tierheimen gefangen, sterilisiert, mit Mikrochips gekennzeichnet und im zentralen Register FINDEFIX erfasst. Ellen Kloth, Landesvorsitzende Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, würdigt das außerordentliche Engagement der ehrenamtlichen Tierfreunde und erklärt: „Auch diesmal wollen wir wieder möglichst viele Tiere kastrieren lassen.“ Präsident Thomas Schröder ergänzt, dass nur eine flächendeckende, konsequente Kastrationspolitik den unkontrollierten Fortpflanzungskreislauf nachhaltig unterbrechen kann.

Zentrales Element der geplanten landesweiten Katzenschutzverordnung ist die Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen, um Populationsexplosionen zu verhindern und die Belastung lokaler Tierheime nachhaltig zu reduzieren. Darauf aufbauend schreibt sie eine gut lesbare Kennzeichnung über einen Mikrochip vor, um Halter klar erfassen zu können. Eine umfassende Registrierung in einer staatlichen Datenbank stellt konsistente Bestandsübersichten sicher und ermöglicht zielgerichtete Kontrollen sowie bedarfsgerechte tierschutzrechtliche Interventionen. Durch klare Vorgaben werden Verantwortungsbewusstsein und artgerechte Katzenhaltung gleichermaßen gefördert.

Nachdem in vorherigen Kampagnen bereits rund 32.000 Straßenkatzen kastriert wurden, kündigt Schleswig-Holstein an, bis Ende des zweiten Quartals zeitnah eine Katzenschutzverordnung umzusetzen. Vorgesehen ist eine flächendeckend verbindliche und effiziente Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, flankiert von einer systematischen Mikrochip-Kennzeichnung und der lückenlosen Registrierung aller Tiere in FINDEFIX. Ellen Kloth sieht in der Kombination dieser landesweit verbindlichen Regelung den effektiven Baustein, um die Population nachhaltig zu regulieren und das Katzenleid dauerhaft zu senken.

Gemeinschaftsprojekt senkt Kastrationskosten und entlastet Tierheime nachhaltig im Land

Angesichts der Gesamtförderung von 130.000 Euro durch den Deutschen Tierschutzbund, seinen Landesverband Schleswig-Holstein mit jeweils 10.000 Euro sowie den Landeszuschuss von 110.000 Euro erhält die Kastrationsaktion solide finanzielle Basis. Die Bastet Stiftung ergänzt das Budget mit Spenden, während die Kommunen die Hälfte der tierärztlichen Operationskosten tragen. Dank des freiwilligen Honorarverzichts der Tierärzte in Höhe von 30 Euro pro Eingriff können die Tierheime nachhaltig entlastet werden und sozial langfristig Arbeitsbelastung reduzieren.

Aktion bietet Privatpersonen kostenlose Kastration und Registrierung gefangener Samtpfoten

In beteiligten Gemeinden können Tierschutzverbände und private Akteure Straßenkatzen ohne Kosten abgeben, um im Aktionszeitraum kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Jede Katze erhält einen Mikrochip und eine Registrierung in FINDEFIX, bevor sie nach einer intensiven Beobachtungsphase an ihrem ursprünglichen Standort wieder freigelassen wird. Dieses strukturierte Verfahren dient der nachhaltigen Bestandeskontrolle wildlebender Katzen und schützt gleichzeitig Tierheime vor Überfüllung, indem langfristig stabile Tierbestände gefördert werden. Öffentliche Akzeptanz wird nachhaltig gestärkt.

Katzenschutzverordnung ergänzt Frühjahrsaktion zum Schutz frei lebender Katzen effektiv

Durch die Frühjahrsaktion und die geplante Katzenschutzverordnung entsteht ein strukturiertes Vorgehen zur Reduktion der freilebenden Katzenpopulation. Kostenfreie Katzenkastrationen, Chip-Kennzeichnungen und FINDEFIX-Registrierungen verhindern ungewolltes Nachwachsen. Kommunen teilen die anfallenden Behandlungskosten, während Land und Verbände finanzielle Zuschüsse leisten. Tierärzte verzichten auf Honoraranteile und Ehrenamtliche unterstützen vor Ort. Das Ergebnis ist eine spürbare Entlastung der Tierheime sowie eine langfristige Verbesserung der Lebensqualität freilebender und betreuter Katzen im Land Schleswig-Holstein. transparente Abläufe sichern Erfolg.

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